TEAMS 2022/2023 

DAMEN NATIONALLIGA B GR.2
DAMEN NLB
DAMEN NATIONALLIGA B AUFSTIGSRUNDE
DAMEN NLB
HERREN 3.LIGA GR.3
Kloten zurückgezogen am 06.01.2023
KLOTEN I
HERREN 4.LIGA GR. 5
KLOTEN II
HERREN 6. LIGA GR. 5
KLOTEN III
HERREN 6. LIGA AUFSTIG
KLOTEN III
3. LIGA JUGEND GR. 2B VORRUNDE
JUGEND
3. LIGA JUGEND GR. 1B ZWISCHENRUNDE
JUGEND
3. LIGA JUGEND GR. 1B FINAL
JUGEND

Spielbetrieb Meisterschaft:

  • Ein Ersatzspieler darf nicht höher klassiert sein, als jener gemeldete Stammspieler, den er ersetzt.
  • Spielsystem:
Dreiersystem / 10 Spiele, 3 Spieler jeder gegen jeden plus 1 Doppel, Aufstellung frei.
Reihenfolge:
A-X, B-Y, C-Z, B-X, A-Z, C-Y, Doppel, B-Z, C-X, A-Y. Doppel als 7. Spiel austragen.
Punkteverteilung:
10/9/8 gewonnene Spiele = 4 Pkt.
7/6 gewonnene Spiele = 3 Pkt.,
5 gewonnene Spiele = 2 Pkt.
4/3 gewonnene Spiele = 1 Pkt.
2/1/0 gewonnene Spiele = 0 Pkt.
  • Im Doppel dürfen 1 oder 2 zusätzliche Spieler eingesetzt werden. Zusätzliche Einsätze im Doppel zählen bei der Ersatzspielerregelung wie Einsätze im Einzel.
  • Forfait (WO / kampflose Niederlage) Eine Mannschaft verliert einen Wettkampf «forfait»
– wenn sie nicht spätestens 15 Minuten nach dem angesetzten Spielbeginn am Spieltisch spielbereit ist. Bei rechtzeitiger Benachrichtigung im Falle höherer Gewalt muss die Wartefrist bis zu einer Stunde verlängert werden. Wird auch diese Frist überschritten, kann die Durchführung des Wettkampfes von der gegnerischen Mannschaft und/oder vom OSR verweigert werden. Wird höhere Gewalt geltend gemacht, entscheidet der zuständige Verband nach Untersuchung der Umstände über Forfait oder Neuansetzung des Wettkampfes
– wenn ein nicht spielberechtigter Spieler eingesetzt wird
– wenn andere reglementswidrige Umstände gegen sie geltend gemacht und nachgewiesen werden
  • Eine Forfaitniederlage wird mit dem im entsprechenden Spielsystem höchstmöglichen Resultat gewertet (z.B. 0:10 oder 0:6).
  • Verstossen beide Mannschaften gegen geltende Vorschriften werden bei der 0:0-Wertung keine Mannschaftspunkte vergeben.
  • Als höhere Gewalt werden nur folgende Fälle anerkannt:
– Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln
– Verspätung infolge direkter Unfallbeteiligung oder bedingt durch die spezifische Anordnung der Polizeiorgane (für Zeugenaussage)
– Verspätung durch plötzliche, umweltbedingte Blockierung der Verkehrswege (Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen usw.). Wettereinflüsse wie Schneefall, starker Regen, Nebel usw. werden nicht als höhere Gewalt anerkannt
– Allgemeines amtliches Reiseverbot bei örtlich, regional oder national auftretenden Seuchen oder Epidemien.